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   FG Köln, 26.06.2000 - 10 K 965/00   

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FG Köln, 26.06.2000 - 10 K 965/00 (https://dejure.org/2000,4290)
FG Köln, Entscheidung vom 26.06.2000 - 10 K 965/00 (https://dejure.org/2000,4290)
FG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 10 K 965/00 (https://dejure.org/2000,4290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Häusliches Arbeitszimmer eines Versicherungsmaklers nicht Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsausgaben - Häusliches Arbeitszimmer eines Versicherungsmaklers nicht Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1054
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 26.06.2000 - 10 K 965/00
    Nachdem das Rechtsbehelfsverfahren einverständlich bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.12.1999 zu der unter dem Az. 2 BvR 301/98 anhängigen Verfassungsbeschwerde beruht hatte, wies der Beklagte den Einspruch am 21.01.2000 als unbegründet zurück.

    Diese Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs nach Maßgabe der Erforderlichkeit und die Differenzierung nach dem Mittelpunkt der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit hat das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 07.12.1999 - 2 BvR 301/98, DB 1999, 2610 ) als verfassungsgemäß beurteilt.

  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 26.06.2000 - 10 K 965/00
    Dies kann etwa bei Eröffnung des Büroraumes für einen intensiven und dauerhaften Publikumsverkehr oder bei sonstiger nicht mehr in den Kernbereich der Nutzung eines typischen häuslichen Arbeitszimmers fallender Verwendung der Fall sein (Urteil des BFH vom 23.09.1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7 ).
  • FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 10 K 606/98

    Voraussetzungen für den unbegrenzten Abzug von Aufwendungen für ein häusliches

    Die bloß zeitlich überwiegende betriebliche und berufliche Betätigung im Arbeitszimmer macht dieses deshalb nicht schon zum Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung (z.B. FG Köln, Urteil vom 26.06.2000 10 K 965/00, EFG 2000, 1054; FG Hamburg, Urteil vom 23.11.1999 II 397/99, EFG 2000, 357).

    Denn nach der beispielhaften Aufzählung in der Begründung des Gesetz gewordenen Änderungsvorschlags des Bundesrats (BT-Drs. 13/1686, S. 16) ist i.d.R. ein Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung im Arbeitszimmer bei kleinen Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltspraxen in der eigenen Wohnung, Hausgewerbetreibenden und selbständigen Schriftstellern anzunehmen, findet gerade bei diesen die das Berufsbild prägende Tätigkeit in typisierender Betrachtungsweise ihren Schwerpunkt im häuslichen Arbeitszimmer (siehe zu diesem Gesichtspunkt auch: FG Köln, Urteil vom 11.11.1998 10 K 3377/98, EFG 1999, 223 und Urteil vom 26.01.2000 10 K 965/00, EFG 2000, 1054; FG München Urteil vom 08.11.2000 1 K 1066/98, EFG 2001, 268).

  • FG Köln, 25.04.2001 - 2 K 2176/00

    Begriff "Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ";

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  • FG Düsseldorf, 19.10.2000 - 15 K 7678/98

    Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der beruflichen Betätigung; Pharmavertreter

    Bei einem Handelsvertreter oder Kundendiensttechniker ist nach einhelliger finanzgerichtlicher Rechtsprechung das Arbeitszimmer hiernach regelmäßig nicht der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung (vgl. FG München, Urteil vom 17.6.1998, EFG 1998, 1315, FG Baden Württemberg, Urteile vom 26.1.1999 und 4.5.1999, EFG 1999, 329 und 762; FG Köln, Urteile vom 11.10.1998 und 26.6.2000, EFG 1999, 223 und EFG 2000, 1054 ).

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen in den Entscheidungen des Finanzgerichts Köln in EFG 1999, 223 und in EFG 2000, 1054 an.

  • FG München, 15.11.2000 - 10 K 3634/99

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines

    Im Ergebnis haben sich die Finanzgerichte (FG) bisher dieser Beurteilung für Handelsvertreter angeschlossen (vgl. FG München, Urteil vom 17.06.1998 11 K 3220/97, EFG 1998, 1315; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.1999 1 K 169/97, EFG 1999, 329 und vom 04.05.1999 1 K 315/98, EFG 1999, 762; FG Köln, Urteil vom 11.11.1998 10 K 3377/98, EFG 1999, 223 und vom 26.06.2000 10 K 965/00, EFG 2000, 1054 ).

    Der Senat schließt sich der Ansicht an, dass der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit nur dann im Arbeitszimmer liegt, wenn unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die für den unternehmerischen oder beruflichen Erfolg wesentlichen Leistungen im Arbeitszimmer erbracht werden (so mit überzeugender Begründung FG Köln vom 26.06.2000, a.a.O.; Blümich/Wacker, EStG , § 4 Rz. 285 n; Schmidt/Drenseck, EStG , § 19 Rz. 60 "Arbeitszimmer").

  • FG Nürnberg, 20.02.2003 - IV 151/02

    Zur Frage, ob die Aufwendungen eines Versicherungsvertreters für sein Büro im

    Dementsprechend ist das häusliche Arbeitszimmer nicht als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit angesehen worden bei einem Versicherungsmakler (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 26.06.2000 10 K 965/00 EFG 2000, 1054 ), einem Gebietsverkaufsleiter (vgl. Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 29.04.2002 VI 22/99, nicht veröffentlicht), einer nichtselbständig tätigen Regionaldirektorin einer Versicherung (vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.04.2002 2 K 491/00, nicht veröffentlicht) und einem nichtselbständig tätigen Versicherungsvertreter (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.1999 1 K 169/97, EFG 1999, 329 ).
  • FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/01

    Betriebsausgabenabzug für Büroraum eines Verlagsbeauftragten im Kellergeschoß

    Nach herrschender Meinung ist dieses Kriterium bei häuslichen Arbeitszimmern von Gewerbetreibenden, deren Tätigkeit wesentlich durch Beratung und Geschäftsabschlüsse im Außendienst bei Kunden geprägt ist, nicht gegeben (vgl. FG Köln EFG 1999, 223 für Vertriebsbeauftragten, FG München EFG 1998, 1315 für Handelsvertreter, FG Köln EFG 2000, 1054 für Versicherungsmakler).
  • FG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 K 7554/99

    Arbeitszimmer; Nebenberufliche selbständige Tätigkeit; Mittelpunkt der gesamten

    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum (Blümich, EStG § 4 Tz.285; Schmidt EStG § 19 Tz. 60, Stichwort Arbeitszimmer; Lademann/Söffing EStG § 4 Tz. 723; Hermann/Heuer/Raupach, EStG § 4 Tz. 1566; Kichhof/SöhnEStG § 4 Rn. Lb 187), der sich auch die Finanzgerichte angeschlossen haben (Urteile des FG Köln vom 26.6.2000 10 K 965/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1054 und vom 25.4.2001 2 K 2176/00 EFG 2001, 1031; Urteile des FG München vom 8.11.2000 1 K 1066/98 EFG 2001, 268 und vom 26.4.2001 13 K 3200/99 EFG 2001, 1114; Urteil des FG Rheinland-Pfalz 6 K 1095/99 Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2001, 676) beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Merkmale.
  • FG Nürnberg, 23.05.2001 - III 177/00

    Arbeitszimmer - Architekten können Kosten voll absetzen

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  • FG Köln, 18.12.2000 - 3 K 1309/99

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung

    Dennoch ist sein Berufsbild nicht mit dem eines Versicherungsmaklers vergleichbar, dessen wesentliche Leistungen für den beruflichen Erfolg trotz intensiver Vorbereitung im häuslichen Arbeitszimmer nach allgemeiner Verkehrsauffassung im Abschluss von Versicherungen besteht und damit im Außendienst bei den Kunden erbracht wird (vgl. hierzu FG Köln-Urteil vom 26.06.2000, EFG 2000 1054).
  • FG Sachsen, 16.01.2003 - 6 K 1108/02

    Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers als Mittelpunkt der gesamten

    Wenn unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die für den unternehmerischen oder beruflichen Erfolg wesentlichen Leistungen im Arbeitszimmer erbracht werden, liegt der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit im Arbeitszimmer (vgl. auch Urteil des FG Köln vom 26. Juni 2000 10 K 965/00, EFG 2000, 1054; zusammenfassend Urteil des Niedersächsischen FG vom 17. Juli 2002 12 K 594/99, EFG 2003, 33).
  • FG Brandenburg, 09.07.2002 - 3 K 2096/00

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen

  • FG Nürnberg, 07.02.2001 - III 217/98

    Häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt

  • FG Düsseldorf, 21.06.2002 - 3 K 7554/99

    Steuerrechtliche Ausgestaltung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein

  • FG Nürnberg, 04.10.2001 - I 163/00

    Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

  • FG Münster, 10.05.2001 - 7 K 3440/98

    Abziehbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers eines Verkaufsleiters in vollem

  • FG München, 12.06.2001 - 2 K 5598/00

    Häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Vermögensberaters; Mittelpunkt der

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99

    Häusliches Arbeitszimmer kann auch bei Außendienstmitarbeiter den Mittelpunkt der

  • FG Düsseldorf, 04.07.2001 - 13 K 5701/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer; Berücksichtigung von Büroräumen

  • FG Baden-Württemberg, 06.06.2002 - 10 K 168/00

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Vertriebsleiters einer

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.01.2003 - 6 K 1108/02

    Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung eines

  • FG München, 12.06.2001 - 2 K 5598/99

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines

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